Erzbischof Andrej (Fürst Uchtomskij)
In der vierten Nummer 1992 des Boten der Deutschen Diözese erscheint ein Artikel “Die Ekklesiologie des Erzbischof Andrej von Ufa - Fürst Uchtomskij”.
Dieser Artikel wirft die ernste Frage auf: Kann man Erzbischof Andrej als Neomärtyrer betrachten?
Als wir mit der Erstellung des Verzeichnisses der Neomärtyrer vor ihrer Verherrlichung begannen, hielten wir uns an folgendes Grundprinzip: hat der Betreffende um des Glaubens willen gelitten und die Deklaration des Metropoliten Segij abgelehnt? Bereits damals waren wir uns klar darüber, daß unsere Listen unvollständig sind und uns sehr viele Daten über unsere Neomärtyrer fehlen.
Das hl. Dreifaltigkeitskloster bemühte sich mit der größtmöglichen Sorgfalt, Angaben zu sammeln und eine, in unserem Vermögen stehende Auswahl zu treffen. Völlig natürlicherweise wurden dabei - und werden auch weiterhin - Fehler begangen. So tauchte in der Liste der Neomärtyrer auch Vater Pavel Florenskij auf, der häretische Lehren verbreitete. Unser Synod druckte in einer der letzten Nummern der Zeitschrift “Zerkovnaja @Zizn’” einen ausgezeichneten Artikel aus Rußland ab mit einer Kritik an der Lehre Florenskijs und der Feststellung, daß Floresnkij durch ein Versehen des Malers auf die Ikone der Neomärtyrer geraten war.
1991 kam in Moskau ein etwa 300 Seiten starkes Buch von M.K. Zelenogorsk “Leben und Aktivität des Erzbischofs Andrej - des Fürsten Uchtomskij” mit einer reichen Bibliographie heraus. In diesem Buch erscheint eine Reihe von öffentlichen Erklärungen von Erzbischof Andrej.
Er selber bezeugt, daß er sich zu den “Beglopopovzy” (Altgläubige, welche das Priesteramt nur bedingt anerkennen) gesellte, von ihnen die Myronsalbung annahm und dann unrechtmäßigerweise einige Bischöfe für sie weihte.
Wegen dieser Aktivitäten wurde er von dem Metropoliten Petr Krutitzkij, dem späteren Neomärtyrer, mit Interdikt belegt, aber er hielt sich nicht an dieses Verbot. Erneut wurde er aus demselben Grund im Jahre 1926 von Metropolit Sergij Stragorodskij mit Zelebrationsverbot belegt, und wiederum setzte er sich über das Verbot hinweg.
Den Metropoliten Petr rügt er sehr scharf und beschuldigt ihn, daß er durch unlautere Machenschaften seine hohe Position erlangt habe. Dasselbe - aber diesmal nicht grundlos - legt er Metropolit Sergij zur Last. Die “Nikonianer” verachtet er und hält sie für Häretiker.
Erzbischof Andrej war schon vor der Revolution eine sehr umstrittene Persönlichkeit, und nach der Revolution blieb er auf diesem unkanonischen Weg, indem er trotz zweimaligen Verbotes fortfuhr zu zelebrieren. Selber salbte er sich mit dem Myron der Altgläubigen und Wanderpriester und vollzog für sie unrechtmäßige Weihen. Es scheint mir daher, daß Erzbischof Andrej unter keinen Umständen als heiliger Neomärtyrer betrachtet werden darf.
Bischof Grigorij
15./28. April 1993.