Die russisch-kirchliche Emigration in Deutschland nach dem II. Weltkrieg
Der vorliegende Beitrag entstammt einem bisher unveröffentlichten Manuskript zur Geschichte der Russischen Orthodoxen Kirche in Deutschland von Georg Seide: Russische orthodoxe Kirchen und Gemeinden in Deutschland. Eine Dokumentation ihrer Geschichte. München 1991 ca. 550 S.
1. Die Situation der russischen Flüchtlinge in Deutschland
Von Juni 1942 bis Mai 1945 wurden 5 227 650 Kriegsgefangene aus der Sowjetunion nach Deutschland verschleppt, von denen ca. 2 Mio in Deutschland starben. Außerdem wurden ca. 5 Mio “Ostarbeiter” nach Deutschland deportiert. Bei Kriegsende lebten im “Großdeutschen Reich” noch mehrere Millionen sowjetischer Staatsbürger: Kriegsgefangene, Ostarbeiter und Flüchtlinge. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Sie dürfte aber bei ca. 6-7 Mio Personen gelegen haben. Nach dem Ende der Kriegshandlung wurden von Mai bis September 1945 allein aus den drei westlichen Besatzungszonen 2 Mio Sowjetbürger aufgrund des Jalta-Abkommens in die Sowjetunion “repatriiert”, doch dürften noch über eine weitere Mio Menschen aus der Sowjetunion aus “Westdeutschlands” in den Folgemonaten repatriiert worden sein. Die restlichen ca. 3-4 Mio Deportierten lebten in restlichen Reichsgebiet: der späteren sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und Österreich, in den Gebieten östliche der Oder und Neiße, einschließlich dem “Generalgouvernement” (“Sowjetbürger” waren nach dem Jalta-Abkommen alle Personen, die innerhalb der Grenzen der Sowjetunion von 1940 gelebt hatten).
In den Jahren 1947/48, also zu Beginn der Massenauswanderung nach Übersee, lebten noch etwa 500 000 Flüchtlinge in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Ihre Zahl sank dann bis 1952 auf ca. 80 000 bis 100 000 Personen.
Die Hauptursache für die Auswanderung war die schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland. Erinnert sei an die Währungsreform im Jahre 1948, verbunden mit Wirtschaftskrisen und einer Massenarbeitslosigkeit. Hinzu kam aber ein zweiter, fast noch wichtigerer Aspekt, der die Menschen zwang, Deutschland zu verlassen: Es war die Angst vor der Repatriierung, wie sie im Abkommen von Jalta vereinbart worden. Die Repatriierung wurde in den ersten Nachkriegsmonaten konsequent durchgeführt. Die Deportation erfolgte meist unter Anwendung von Zwang und mit Waffengewalt: Erschießungen und Massenselbstmord blieben nicht auf so bekannte Fälle wie Lienz in Österreich, Plattling und Füssen in Bayern beschränkt, sondern waren in vielen Lagern anzutreffen. Die Schrecken, die mit diesen Auslieferungen verbunden waren, überdauerten Jahre und Jahrzehnte. “Viele zehntausend” Sowjetbürger tauchten unter oder lebten in ständiger Angst, an die Sowjetunion ausgeliefert zu werden. Noch im Herbst 1947 reisten Sowjetemissäre durch die westlichen Besatzungszonen (speziell die französische und britische Zone waren davon betroffen), um die Flüchtlinge zur Rückkehr aufzufordern. Es war - wie aus Akten der russischen Gemeinden hervorgeht - keine Seltenheit, daß russisch-orthodoxe Gläubige katholische und protestantische Kirchen besuchten und ihre Kinder taufen ließen, nur um ihre “Herkunft aus Polen” zu beweisen, da auf diesen Personenkreis das Repatriierungsabkommen nicht angewandt wurde. Selbst bei der Familienzusammenführung wirkte sich diese Angst vor der Repatriierung negativ aus: im April 1946 hatte die Diözese von der US-Militärverwaltung das Recht zur Gründung einer “Suchabteilung der Orthodoxen Diözese in Deutschland” erhalten. Die Daten sollten dem Bayerischen Roten Kreuz übermittelt werden. Die an die Gemeinden verschickten Fragebögen wurden aber nicht ausgefüllt, da “sich niemand traut, sich in die Listen einzutragen”. Selbst in den 50er Jahren wirkte dieses Mißtrauen noch nach. Es gibt mehrere Dokumente, die dies belegen. So beklagte Erzbischof Alexander (Lov¡cij) in einem Schreiben vom Jahre 1954 an die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), daß “viele Gläubige aus Furcht vor einer Repatriierung es noch immer ablehnten, sich in den Kirchengemeinden registrieren zu lassen. Diese Furcht läßt sich besonders bei den Emigranten beobachten, die nach 1944 kamen. Hinzu kommt nun noch, daß viele glauben, sie würden als unerwünschte Ausländer abgeschoben, da sie keine Arbeit haben”.
Zwar mögen diese Ängste Mitte der 50er Jahre bereits unbegründet gewesen sein, doch darf man nicht vergessen, daß es in Berlin noch zu dieser Zeit zahlreiche spektakuläre Fälle von gewaltsamen Entführungen gab und politische Morde im Auftrag des KGB unter Emigranten in der Bundesrepublik Aufsehen erregten.
Die große Auswanderungswelle setzte 1947/1948 ein. Beim Synod und der Diözesanverwaltung bestanden ein “Auswanderungs- und Übersiedlungskomitee”. Natürlich lag die Hauptorganisation der Auswanderung bei staatlichen Stellen und internationalen Organisationen, doch leisteten die kirchlichen Einrichtungen große Hilfe. Die von der Kirche organisierte Auswanderung nahm enorme Ausmaße an. Dies war z.T. der Initiative einzelner Bischöfe und Geistlicher in Deutschland zu verdanken, aber auch der Initiative der Bischöfe in Übersee, die von ihren Gastländern Einwanderungsquoten zugestanden bekamen.
Um nur einige Fakten aufzuführen: Vom Synod wurde 1947 mitgeteilt, daß dank der Hilfe “unserer Bischöfe in Nord- und Südamerika demnächst mit der Auswanderung größerer Kontingente zu rechnen” sei. Erwähnt wurden in dem Schreiben Kanada, Argentinien, Chile und Brasilien, die zusammen etwa 60 000 Flüchtlinge aufnehmen wollten.
Bischof Nathanel (L`vov) besuchte im Jahre 1948 Eva Peron, die Frau des argentinischen Staatspräsidenten, als diese sich zu einem Besuch in der Schweiz aufhielt. Er erhielt von ihr die Zusage, daß Argentinien 30 000 Flüchtlinge aufnehmen werde.
Nach Paraguay sollten ebenfalls dank einer kirchlichen Initiative 10 000 Personen auswandern. Auch von anderen Ländern lagen Zusagen in der Größenordnung von 5 000 bis zu 20 000 Plätzen vor.
Im Jahre 1948 erklärte sich Paraguay bereit, 10000 orthodoxe Christen aus der US Zone (inkl. Österreich) aufzunehmen. Dieses Angebot war der Initiative von Bischof Leontij (Filippovi¡c) zu verdanken, der im Jahre 1946 mit vier Mönchen aus der Hiob-Bruderschaft- Bruderschaft nach Paraguay ausgewandert war und seit 1947 Bischof von Asuncion und Paraguay war. Er hatte sich bei der Regierung des Gastlandes für die Aufnahme der Flüchtlinge verwandt. Das Angebot nahmen schließlich 7275 Personen an.
Im Sommer 1948 verließen die französische und amerikanische Zone etwa 8 000 Personen, von ihnen gingen 1 541 nach Argentinien, 1422 nach Australien, 1195 nach Italien, 1009 in die britische Zone (vermutlich um nach Kanada zu emigrieren), 277 gingen nach Griechenland. Außerdem warteten weitere 800 Personen in Österreich auf ein Visum für Australien.
Es kam häufig vor, daß ganze Gemeinden mit ihrem Priester unter Mitnahme der Kircheneinrichtungen (Ikonostasen, liturgische Geräte und Bücher) nach Übersee auswanderten, wo sie ihre Gemeinde neu konstituierten.
Eine der letzten Gemeinden, die zusammen mit ihrem Priester Deutschland verließ, war die Heidelberger russische Gemeinde. Zur Gemeinde, die von Erzpriester Ioann Zarskij betreut wurde, gehörten noch etwa 130 Personen. Nur 20 ältere Gemeindemitglieder blieben in Heidelberg zurück, der Rest wanderte in die USA aus. Auch diese Auswanderer nahmen das Kircheninventar mit in die neue Heimat, wo sie ihre Kirche zu Ehren “Gottesmutter Schutz” wiederbegründeten.
Von den Auswanderern wurden ca. 200 Gemeinden und Kirchen und mehr als ein Dutzend Klöster in der weltweiten Diaspora seit 1946 neu gegründet. Diese Fakten muß man im Auge haben, wenn man den Satz von Metropolit Serafim verstehen will, der die deutsche Diözese auf der Diözesanversammlung im Jahre 1948 als den “fruchtbaren Kern der Auslandskirche” bezeichnet hatte.
Für die Auswanderungswilligen war daher die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde sehr wichtig, da damit einer der begehrten Plätze auf einer Auswanderungsliste erworben werden konnte. Die Zahl der ausgewanderten Personen ist unbekannt, sie dürfte sich aber der Millionengrenze annähern, wenn man den Zeitraum Anfang 1946 bis 1952/53 betrachtet. Allein im Großraum New York lebten 1950/1951 ca. 100 000 Flüchtlinge aus der Sowjetunion.
2. Die russischen Gemeinden in Deutschland nach dem II. Weltkrieg
Zwischen der ersten und zweiten Emigration gab es einen bedeutenden Unterschied: die Flüchtlinge, die nach 1920 in den Westen kamen, betrachteten ihre Emigration mehr als 10 Jahre als “vorübergehend”. Sie waren in ihrer großen Mehrheit davon überzeugt, daß das Sowjetsystem nach wenigen Jahren zusammenbrechen werde und ihnen dann eine Rückkehr in die Heimat ermöglicht werde. Die zweite Emigration betrachtete den Verlust der Heimat von Anfang an als endgültig und schloß eine Rückkehr grundsätzlich aus. Diese unterschiedliche Einstellung zur Emigration wurde bei der Gründung von Gemeinden mit eigenen Kirchenräumen sichtbar: von der ersten Emigration wurden in Deutschland weniger als ein Dutzend Gemeinden gegründet, zum Teil erst nach einer mehrjährigen Dauer der Emigration. Nach dem II. Weltkrieg konstituierten sich innerhalb weniger Wochen in den Lagern mehr als 200 russische Gemeinden, die über eigene Kirchenräume verfügten. Außer den zahlreichen Barackenkirchen gab es in vielen Lagern Kirchen im russischen Stil mit Zwiebeltürmen, russischen Kreuzen und kleinen Glockentürmen. Teilweise verfügten diese “provisorischen Kirchen” über eine reiche Ausstattung mit alten Ikonen, wertvollem Kirchengerät, Priesterornaten und liturgischen Büchern. Aus den erhaltenen Inventarlisten einzelner Gemeinden geht hervor, daß es keine Seltenheit war, daß den Kirchen außer dem Ikonostas noch bis zu 200 Ikonen vorhanden waren, meist “sehr wertvolle Ikonen, die von den Flüchtlingen aus der Heimat mitgebracht wurden”.
Wie schon erwähnt nahmen die Auswanderer häufig das gesamte Kircheninventar mit. Diese Mitnahme wurde von der Diözese geduldet, hätte aber der Zustimmung durch die Diözesanverwaltung bedurft. Dies gilt speziell für Antimensien und liturgische Gefäße. Doch blieb vieles in Deutschland zurück, wie aus zahlreichen Schreiben mit der Bitte um Unterstützung hervorgeht, die aus anderen Diözesen ständig in München eingingen. So wandte sich Erzbischof Ioann (Maksimovi¡c) mehrmals an die Münchener Diözesanverwaltung mit der Bitte um Hilfe bei der Errichtung neuer Kirchen, da “es in München zahlreiche Ikonostasen, Ikonen, liturgische Gefäße und Priestergewänder” gibt. Doch wurde auch Unterstützung ohne Aufforderung gewährt. Erzbischof Venedikt (Bobkovskij) schlug im Jahre vor, eine “größere Anzahl sehr wertvoller mit Edelsteinen verzierter Ikonen mit Gold- und Silberoklad in die USA zu schicken und dort verschiedenen Kirchen zu übergeben. “Bei diesen Ikonen handelte es sich z.T. noch um Ikonen, die von der “geflüchteten Armee des Generals Wrangel” mitgebracht wurden. Die Überführung in die USA wurde mit der “politisch unstabilen Lage in Deutschland” begründet. Aus Sicherheitsgründen empfahl Erzbischof Venedikt, daß der Transport von US-Militärflugzeugen übernommen werden sollte, wobei die “nur 50 kg schweren Pakete” auf mehrere Flugzeuge verteilt werden sollten.
Die genaue Zahl der russischen Gemeinden und Kirchen nach dem II. Weltkrieg läßt sich nicht mehr feststellen, da viele Aktenbestände verloren gegangen sind bzw. vernichtet worden sind. Dies betrifft speziell die Aktenbestände aus der britischen und französischen Besatzungszone. Aus den Jahren 1945 bis 1948 liegen im Münchener Diözesanarchiv nur sehr noch wenige Akten über die Gründungen der Gemeinden vor.
Die Gründungsakten der Gemeinden enthielten in der Regel sehr wertvolle statistische Informationen zur Anzahl der Gläubigen, Inventarverzeichnisse über das Kirchenvermögen mit Angaben zu den liturgischen Gefäßen und Büchern, den Priesterornaten, Ikonen etc. Diese Angaben bildeten die Grundlage für die Registrierung einer Gemeinde und der damit verbundenen Anerkennung durch die Diözesanverwaltung. Die Registrierung der Gemeinde bei der Diözesanverwaltung war Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur deutschen Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland.
Trotz dieser erwähnten Unsicherheiten dürfte es nach 1945 ca. 250 bis 280 Gemeinden gegeben haben, die der Jurisdiktion der deutschen Diözese unterstanden.
Nach Kriegsende war eine geregelte Kirchenverwaltung zunächst nur in der amerikanischen Besatzungszone von Bayern möglich, da der gesamte Post- und Personenverkehr zwischen den Besatzungszonen eingestellt worden war. So lag es nahe, die vielen neuen Gemeinden, die sich überall in den westlichen Besatzungszonen konstituierten, der Aufsicht von Bischöfen zu unterstellen, nachdem allein in Bayern 15 russische Bischöfe Zuflucht gefunden hatten, darunter das Oberhaupt der Auslandskirche, Metropolit Anastasij.
3. Regionale Schwerpunkte der russischen Kirchengemeinden
Die amerikanische Besatzungszone
Zur Unterstützung von Metropolit Serafim (Lade, Leiter der deutschen Diözese in den Jahren 1938-1950) war im Juli 1945 Archimandrit Alexander (Lov¡cij) zum Vikarbischof der deutschen Diözese mit dem Titel “Bischof von Kissingen” geweiht worden. Allein in Bayern gab es Ende 1945 bereits über 50 Gemeinden, die einen Antrag auf Aufnahme in die Diözese gestellt hatten. Neue Anträge liefen ständig bei der Diözesanverwaltung ein. Seit der Wiederaufnahme des Postverkehrs zwischen den Besatzungszonen im Frühjahr 1946 stellten aus den übrigen Besatzungszonen wöchentlich zwischen 2-3 Gemeinden einen Antrag auf Aufnahme in die Diözese.
Zum Gebiet der amerikanischen Besatzungszone gehörten die (späteren) Bundesländer Bayern, Hessen und Bremen. Außer Bischof Alexander, der als Vikarbischof für Bayern insgesamt zuständig war, waren weitere Bischöfe mit der regionalen Betreuung der Gläubigen beauftragt worden: die Leitung des Lagers München- Schleißheim, wo ca. 7000 Flüchtlingen lebten, lag bei Metropolit Panteleimon (Roznovskij), für das Lager in München-Freimann, wo 2000 bis 3000 Flüchtlinge lebten, war Erzbischof Stefan (Sevbo) in den Jahren 1945/1946) zuständig. Sein Nachfolger wurde von 1946 bis 1950 Bischof Evlogij (Markovskij). Die ca. 20 Gemeinden im Raum Bamberg-Passau waren zu einem Dekanat zusammengefaßt worden und unterstanden seit Herbst 1945 Bischof Grigorij (Boriskevi¡c).
Bis September 1947 stieg die Zahl der russischen Kirchen (die Zahl der Gemeinden lag höher) in Bayern auf 98, zusätzlich gab es ein Mönchs- und ein Nonnenkloster in München, 4 Gymnasien, 4 Mittelschulen, mehrere Grundschulen und pro-Gymnasien (Vorbereitungskurse zum Eintritt in das Gymnasium).
Im Dezember 1947 wurden die Gemeinden in Oberfranken Bischof Grigorij (Boriskevi¡c) unterstellt, der zum Vikarbischof von Oberfranken ernannt wurde. Lediglich die Gemeinden in Thiersheim, Wunsiedel und Mitterteich blieben unter der Leitung von Erzbischof Benedikt (Bobkovskij). Bei diesen Gemeinden handelte es sich um weißrussische Gemeinden, die innerhalb der Diözese einen autonomen Status hatten, aber der Jurisdiktion des Metropoliten Serafim unterstanden. Insgesamt gab es zu dieser Zeit 44 Gemeinden in Oberfranken.
Die Gemeinden im späteren Bundesland Hessen wurden zum Vikariat Hessen zusammengefaßt und der Leitung von Erzbischof Filofej unterstellt. Er blieb bis zum Jahre 1953 Leiter des Vikariats mit dem Verwaltungssitz in Wiesbaden. Zum Vikariat gehörten ursprünglich etwa 25 Gemeinden, von denen 13 über eigene Kirchen verfügten. Im Jahre 1948 gab es Gemeinden (in Klammern die Zahl der registrierten Mitglieder) in Bad-Homburg/Frankfurt (500), Mönchehof-Kassel (1500), Bad Wildungen und Mattenberg, Wiesbaden (750), Bad Nauheim (50), Darmstadt (75), Hanau (75), Gießen (100), Aschaffenburg (estn. Lager 100), Marburg (polnisches Lager 50). Die beiden letztgenannten Gemeinden hatten wie die weißrussischen Gemeinden ebenfalls einen autonomen Status. (Zur Problematik der Registrierung vgl. Abschnitt 4)
Die französische Zone
Im September 1946 hatte sich der amerikanische Außenminister James F. Byrnes in seiner Stuttgarter Rede für die wirtschaftliche Einheit Deutschlands und die Wahl einer gesamtdeutschen Regierung ausgesprochen. Gegen diese Pläne protestierten die französische und sowjetische Regierung. Die Errichtung der Bizone aus dem britischen und amerikanischen Besatzungsgebiet im Januar 1947 vertiefte zunächst den französischen Sonderweg. Erst seit Sommer 1947 näherte sich dann auch Paris der britisch- amerikanischen Position in der deutschen Frage allmählich an.
Dieser französische Separatismus wirkte sich auch auf die Verwaltung der russischen Gemeinden in der französischen Besatzungszone (Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz) aus.
Bis Oktober 1946 erstreckte sich die Jurisdiktionsgewalt von Metropolit Serafim nicht auf die französische Zone. In einem Rechenschaftsbericht über die Lage der Gemeinden hieß es, daß “die orthodoxen Gemeinden sich in einer schwierigen Situation” befänden, da sie keiner bischöflichen Leitung unterstehen. Dennoch scheint die jurisdiktionelle Zuständigkeit des Metropoliten Serafim von den Gemeinden nicht in Frage gestellt worden zu sein. Sie wandten sich in allen kirchlichen und kanonischen Fragen an die Münchener Diözesanverwaltung, so z.B. bei der Ernennung von Geistlichen, der Weihe einer Kirche, der Registrierung der Gemeinde usw. Auch seitens der Diözesanverwaltung fühlte man sich für diese Gemeinden verantwortlich und zuständig. So wurde das kirchliche Leben einzelner Gemeinden, die Ernennung und Versetzung der Geistlichen auf den Sitzungen des Diözesanrates ausführlich diskutiert. Vermutlich als Folge des sich abzeichnenden französischen Separatismus wurde im Oktober 1946 die Situation der Gemeinden in der französischen Besatzungszone ausführlich diskutiert. Es wurde beschlossen, die Leitung der 21 Gemeinden einem Dekan, möglichst einem Vikarbischof, zu übertragen. Außerdem wurde beschlossen, ein “Memorandum über die Lage der russischen Flüchtlinge und Gemeinden” in französischer Sprache auszuarbeiten, um die Besatzungsmacht mit der Situation vertraut zu machen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Ernennung eines Vikarbischofs wurde zunächst ein Dekan mit der Verwaltung betraut. Die Dekanatsverwaltung bestand bis zum Jahre 1965.(Die Trennung der beiden Gemeinden in Baden Baden und Bad Ems von der Auslandskirche in den Jahren 1945/1946 war im übrigen eine Folge dieser zunächst unklaren jurisdiktionellen Zuständigkeit. Beide Gemeinden hatten sich dem Pariser russischen Exarchat des Metropoliten Evlogij unterstellt, der sich 1945 dem Moskauer Patriarchat angeschlossen hatte. Nach dem erneuten Bruch mit Moskau blieb Baden Baden dann beim Moskauer Patriarchat, während die Emser Gemeinde Paris folgte).
Die Anzahl der Gemeinden und der Gläubigen in der französischen Zone rechtfertigte die Ernennung eines Vikarbischofs. Zwar liegen keine genauen Angaben über die Flüchtlingszahlen vor, doch dürften hier weit über 20 000 Personen gelebt haben, die zur russischen Kirche gehörten. (Hinzu kamen zahlenmäßig bedeutsame ukrainische Gruppen, Unierte und Autokephalisten).
Die Entsendung eines eigenen Vikarbischofs (Bischof Evlogij Markovskij war im März 1947 zum Vikarbischof für die französische Zone ernannt worden) wurde von der französischen Militärverwaltung abgelehnt. In der Begründung der Ablehnung hieß es u.a., daß es in Konstanz bereits eine “Ukrainisch-Orthodoxe Kirche” mit einem eigenen Bischof gebe. So sei “die Betreuung der orthodoxen Gläubigen in der Zone gewährleistet”. Gegen diese Begründung protestierten die Diözesanverwaltung und der Bischofssynod, da die Ernennung eines russischen Bischofs gerade deshalb notwendig sei, da die ukrainische Kirche unkanonisch sei. Zusätzlich seien die russischen Gemeinden in der französischen Zone weitgehend abgesondert und müßten ein Eigenleben führen. Die Zahl der Gläubigen der russischen Kirche liege um ein Vielfaches höher als die der ukrainischen Kirche. Wörtlich hieß es, “die Ukrainisch-Autokephale Orthodoxe Kirche ist zudem eine unkanonische - vor allem politisch motivierte - Organisation, die von keiner anderen orthodoxen Kirche anerkannt ist. Die von dieser Organisation gespendeten Sakramente sind ungültig, darunter die Weihen ihrer Priester und Bischöfe. Der ukrainische Bischof kann daher nicht die Interessen der russischen Gläubigen wahrnehmen.”
Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß von der Zahl der Gemeinden und der Gläubigen die Ernennung eines Vikarbischofs gerechtfertigt sei. Als Beweis war diesem Dokument noch eine Liste der Gemeinden und registrierten Mitglieder angefügt:
Biberach (98), Wangen (186), Neutrauchburg (55), Leutkirchen (60), Wurzach (77), Dettingen (37), Lindau (267), Tuttlingen (21), Freiburg (45), Ravensburg-Münsingen (293), Friedrichshafen (310), Sigmaringen (41), Osterhofen (298), Koburg (40), Ludwigshafen (55), Konstanz (87), Balingen (77), Saulgau (130), insgesamt etwa 2200 registrierte Gläubige. Alle erwähnten Gemeinden verfügten über eigene Kirchen und Priester. Außerdem gebe es noch Gemeinden in Ysni und Reute, von denen aber keine Mitgliedszahlen vorliegen.
Seit 1949 kam es dann zur Massenauswanderung aus der französischen Besatzungszone, allein 1949 beantragten 12 000 Personen ein Auswanderungsvisum. Der Grund lag vor allem in der Tatsache, daß “Informationen zufolge alle Flüchtlingslager in der französischen Zone in Kürze geschlossen werden sollten.” Außerdem wurde mitgeteilt, daß einzelne Priester zu verstehen gegeben hätten, daß sie gemeinsam mit ihren Gemeinden auswandern möchten.
Die britische Zone
Wie bereits erwähnt konnten auch zur britischen Besatzungszone zunächst keine Kontakte hergestellt werden, so daß auch hier die Ernennung eines Vikarbischofs erforderlich wurde. Als Kandidat für dieses Amt war Archimandrit Nathanael (L’vov) vorgesehen, den man zum Bischof von Lübeck weihen wollte, wo es eine zahlenmäßig bedeutsame Gemeinde und eine Nonnengemeinschaft gab. Archimandrit Nathanael blieb bis zu seiner Weihe zum Bischof von Brüssel und Westeuropa im Jahre 1946 Administrator der Gemeinden in der britischen Zone. Sein Nachfolger wurde dann Bischof Afanasij (Martos). Er verwaltete das norddeutsche Vikariat bis zu seiner Auswanderung im Jahre 1950. Sein Nachfolger wurde Erzbischof Filofej (Narko), der von 1953 bis 1972 an der Spitze des Bistums stand, das in diesen Jahren de facto “selbständig” war.
Zum norddeutschen Vikariat gehörten die Gemeinden in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die genaue Zahl der Gemeinden im Vikariat konnte nicht mehr ermittelt werden, da Gemeindeakten aus den ersten Nachkriegsjahren nicht mehr existieren. Aus einem Rechenschaftsbericht vom Jahre 1948 geht aber hervor, daß die Auflösung der Lager begonnen habe: So seien in den letzten Wochen die Lager in Hameln, Barum-Plinke, Bathorn und Seedorf mit eigenen Gemeinden und Kirchen geschlossen worden, weitere 3 Gemeinden stünden vor der Auflösung. Gleichzeitig wurden aber 5 neue Transitlager eröffnet, von denen 2 - Fallingsbostel und Paderborn - im Herbst 1948 bereits eigene Gemeinden mit Kirchen hatten. Ein weiterer Bericht datiert vom Jahre 1949, der sich mit der Situation in der britischen Zone befaßt. Diesem Bericht zufolge gehörten 1948/1949 noch 17 Gemeinden mit Kirchen, 24 Geistliche und 5 Diakone zum Vikariat. Stadt-Gemeinden gab es in Hamburg, Schleswig, Lübeck, Hannover, Lebenstedt-Braunschweig, Göttingen. Lager-Gemeinden in Fischbek, Wentorf, Bremen, Colorado, Wattenscheid, Greven, Paderborn. Zu allen Orten gehörten eigene Kirchen. Insgesamt gab es in diesen Orten 17 Kirchen, von denen 4 typische Lagerkirchen (Barackenkirchen) waren, 7 Kirchen befanden sich in den Städten und verfügten über angemietete Räumlichkeiten, 6 Kirchen waren sogenannte Hauskirchen, d.h. Kirchen, die in Wohnungen eingerichtet waren. In allen Kirchen wurden regelmäßig Gottesdienste zelebriert. Zur Geistlichkeit gehörten im Jahre 1949 noch 11 Erzpriester, 1 Archimandrit, 1 Mönchspriester, 6 Priester und 5 Diakone, zusammen 24 Geistliche. Diese Geistlichen waren aber nicht in der Lage, die “religiösen Bedürfnisse der vielen Gläubigen in dem riesigen Gebiet der britischen Zone” zu befriedigen, da viele Gläubige in Lagern, Städten und Dörfern wohnten, wo es keine Kirchen und Geistlichen gab. Insgesamt waren zwar nur 6612 Personen als Gemeindemitglieder registriert, doch lag die Zahl der Gläubigen um ein Vielfaches höher. Das kirchliche Leben sei sehr intensiv. Nach Schätzungen der Geistlichkeit gehen etwa 80% der Gläubigen an hohen Festtagen zur Kommunion. Die materielle Lage der Geistlichkeit sei sehr unterschiedlich. Die Mehrheit erhalte nur 300 bis 500 DM monatlich. Spenden für kirchliche Amtshandlungen seien sehr selten, da die meisten Flüchtlinge in größter Armut lebten. Unterstützung erhielten die Geistlichen vom Weltrat und von den deutschen Behörden.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gab es nach dem Kriege zunächst keine Priester, obgleich die Zahl der Flüchtlinge hier recht groß gewesen ist. Unterlagen über die ersten Nachkriegsjahre liegen keine mehr vor.
Seit Anfang der 50er Jahre bemühten sich die Gemeinden in Bielefeld, Senne, Gütersloh und Herford um Ernennung eines eigenen Priesters. Die Betreuung lag bei Erzpriester Dimitrij Znamenskij, doch konnte er nur einige Male im Jahr in den erwähnten Gemeinden zelebrieren. Im Jahre 1955 wurde kurzfristig Erzpriester Timofej Kulesov mit der Betreuung der Gemeinden betraut, doch wurde er schon nach wenigen Monaten nach Mannheim versetzt. Das Fehlen eines eigenen Priesters verhinderte auch, daß in diesen Gemeinden (ca. 100 bis 130 Gläubige je Gemeinde) eigene Kirchen errichtet wurden.
Berücksichtigt man alle vorliegenden Fakten und Hinweise, so dürfte es in der amerikanischen Besatzungszone ca. 130 bis 150 Gemeinden, in der französischen ca. 20 bis 25 Gemeinden in der britischen ca. 40 bis 60 Gemeinden in den Jahren 1945/1955 gegeben haben.
4. Die Größe der Gemeinden und das Problem der Registrierung der Gläubigen
Auf das Mißtrauen gegenüber einer Registrierung der Gemeindemitglieder war schon eingangs hingewiesen worden. Aus diesem Grunde ist es äußerst schwierig verläßliche Angaben über die Größe der Gemeinden zu machen. Im übrigen hat sich an dieser Situation auch in späteren Jahren wenig geändert. Man schätzt, daß nur ca. 30% der Gläubigen in den Gemeinden registriert waren, während die Zahl der Kirchenbesucher wesentlich höher lag, besonders an hohen Feiertagen.
Ende 1947 Anfang 1948 wurde an alle Gemeinden ein Fragebogen verschickt, der für eine statistische Erhebung benötigt wurde. Es wurde zugesichert, daß die Angaben vertraulich behandelt werden. Insgesamt schickten 93 Gemeinden den ausgefüllten Fragebogen zurück. Die Fragen bezogen sich auf den Namen der Kirche, das Gebäude bzw. den Raum, der als Kirche genutzt wurde, Rang und Ernennung des Geistlichen. Weitere Fragen betrafen die Gemeinde: die Anzahl der Gläubigen, die vom Priester betreut wurden, die Zahl der registrierten Mitglieder der Gemeinde und die Zahl der Gottesdienstbesucher. Aus den Antworten geht hervor, daß etwa 30% bis 50% der Gläubigen registrierte Mitglieder der Gemeinden waren. Von den registrierten Personen besuchten zwischen 20% bis 60% regelmäßig die Gottesdienste. So wurden z. B. von der Münchener. Nikolaus-Gemeinde mit Kirchen am Salvatorplatz und in der Denninger Straße 1200 Personen, 575 davon waren registriert (d.h. zahlende Mitglieder) und 450 besuchten regelmäßig die Gottesdienste. Es gab aber auch Fälle - so z. B. in Marburg, wo 75 Gläubige betreut wurden, von denen sich jedoch nur 20 hatten registrieren lassen, während 35 regelmäßig die Gottesdienste besuchten. In der Regel waren die Besuche der Gottesdienste in den Lagern prozentual höher als in den Kirchen außerhalb der Lager, was natürlich an den schwierigen Verkehrsverhältnissen dieser Jahre lag. Viele Flüchtlinge lebten weit entfernt von den Kirchen, die sie nur zu Fuß erreichen konnten. In den Landgemeinden bestanden z.T. überhaupt keine Verkehrsverbindungen und die Kirchen waren nur zu Fuß erreichbar. Fußwege von 10 km bis 15 km wurden aber in Kauf genommen und bildeten keine Seltenheit!
Aus den gesichteten Unterlagen läßt sich etwa folgendes zusammenfassen: Die Größe der Gemeinden nach dem Krieg war zwar recht unterschiedlich, doch können sie in drei Gruppen unterteilt werden: zu kleineren Gemeinden gehörten bis zu 150 Gläubige, zu mittleren Gemeinden 150 bis 300 Gläubige, zu den großen Gemeinden über 300 Gläubige, wobei es keine Seltenheit war, daß 1000 bis 2000 Gläubige zu einer solchen Gemeinde gehörten.
Grundsätzlich muß bei diesen Zahlen aber getrennt werden zwischen Gläubigen, die vom Priester einer Gemeinde betreut wurden und zwischen solchen, die die Gottesdienste besuchten, sich aber nicht hatten registrieren lassen. Diese Unterschiede waren ja auch im Fragebogen gemacht worden. Die registrierten Mitglieder bildeten zu allen Zeiten den aktiven Kern einer Gemeinde, die laut Gemeindestatuten das aktive und passive Wahlrecht hatten und regelmäßig Mitgliedsbeiträge an die Gemeinde zahlten. Diese Gruppe der registrierten Mitglieder bildete nur einen Prozentanteil von 20% bis 50% der Kirchenbesucher einer Gemeinde. So lag die Zahl der Kirchenbesucher in der Regel weit über der Zahl der registrierten Gemeindemitglieder. Die große Bedeutung, die der Mitgliedschaft in einer Gemeinde beigemessen wurde, läßt sich aus den Protokollen der Gemeindeversammlungen der Nachkriegsjahre nachvollziehen: die Debatten waren z.T. durch anhaltende Diskussionen um einzelne Paragraphen der Gemeindestatuten gekennzeichnet. An den Abstimmungen durften aber nur die registrierten Mitglieder teilnehmen. Es gab aber auch Debatten, ob es überhaupt vertretbar sei, regelmäßigen Kirchenbesuchern, die am sakramentalen Leben der Kirche aktiv teilnähmen, nur deswegen das Stimmrecht zu verweigern, “weil diese keine Mitgliedsbeiträge zahlen können”.
Die weitere Entwicklung der Gemeinden kann hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden. Zum Vergleich sollen aber die Zahlen erwähnt werden, die auf der Diözesanversammlung genannt wurden, die im Jahre 1960 in der Tutzinger Evangelischen Akademie stattgefunden hatte. Laut Rechenschaftsbericht von Erzbischof Alexander gab es noch 72 Gemeinden mit einer eigenen Kirche und 140 gottesdienstliche Punkte. Zur Geistlichkeit gehörten 2 Erzbischöfe, 2 Archimandriten, 9 Erzpriester, 14 Priester, 6 Erzdiakone und Diakone. In der Diözese gab es 8 Kirchen aus der Zarenzeit, 25 wurden von den Flüchtlingen erbaut, 5 befanden sich in Bau (Hamburg, Frankfurt, Freiburg, Saarbrücken, Nürnberg). Umfangreiche Reparaturen mußten im Berichtszeitraum wieder an den alten Kirchen vorgenommen werden. Von den 10 Absolventen der Pastoralkurse waren 9 in die USA ausgewandert. Viele Gemeinden benutzten für ihre Gottesdienste Räumlichkeiten der evangelischen und katholischen Kirche.
Besonders interessant ist der Hinweis auf die “gottesdienstlichen Punkte” d.h. Orte, an denen es noch Gemeinden gab, für die mehrmals im Jahr Gottesdienste gefeiert wurden. Die Gesamtzahl der Kirchen und gottesdienstlichen Punkte lag noch immer über 200, d.h. sie entsprach der ursprünglich erwähnten Zahl von ca. 200 neu gegründeten Gemeinden.
5. Die Geistlichkeit der deutschen Diözese seit 1945
Die eingangs kurz erwähnte unterschiedliche Zahl der Gründungen von Gemeinden und Kirchen nach dem I. und II. Weltkrieg hatte noch eine weitere Ursache, auf die hier hingewiesen werden muß.
Vor dem I. Weltkrieg gab es 8 russische Geistliche in Deutschland. In der Zwischenkriegszeit lebten im Reich insgesamt 48 Priester, doch standen für die Betreuung der Gläubigen nie mehr als 15 bis 20 Geistliche zur Verfügung. Erst nach dem Ausbruch des II. Weltkriegs und als Folge der Flucht vor den vorrückenden Sowjettruppen stieg die Zahl der russisch-orthodoxen Priester auf über 300. In den 50er Jahren gab es noch ca. 40 Priester. Seit Anfang der 60er Jahre ging die Zahl dann ständig zurück und erreichte schließlich im Jahre 1979 mit 15 Priestern ihren tiefsten Stand. Im Jahre 1990 gehörten zum Klerus der Diözese wieder 30 Geistliche.
Nach dem Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion kamen zusammen mit den Ostarbeitern auch die ersten Priester ins Reich. Seit Ende 1943 stieg ihre Zahl sprunghaft an, da viele Geistliche aus den von der Roten Armee zurückeroberten Gebieten flohen. Seit Frühjahr 1944 wurden Priester vor den vorrückenden Sowjettruppen systematisch nach Deutschland evakuiert, so z.B. alle 69 Priester der Pskover Mission. Sie flüchteten im Februar 1944 zunächst nach Lettland und von dort ins Reich.
Die genaue Zahl der Priester, die ins Reich evakuiert wurden, ist nicht bekannt. Allein im Großraum Berlin gab es 1944/1945 etwa 30 Geistliche zur Betreuung von Ostarbeitern, da die deutschen Behörden aus “Gründen der Arbeitsproduktivität ein Auge zudrückten und das harmlose Vergnügen des Kirchenbesuchs” zuließen, wie es in einem Bericht hieß.
Metropolit Serafim reagierte auf den Zustrom der Geistlichen in seine Diözese im Mai 1944 mit einer Verordnung, nach der Geistliche in seinem Jurisdiktionsgebiet nur mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis Gottesdienste zelebrieren durften. Örtliche Priester hätten nicht die Autorität, geflüchtete Geistliche konzelebrieren zu lassen. Diese Anordnung wurde vor allem deswegen erlassen, weil unter den Flüchtlingen immer mehr Priester waren, die keine gültigen Weihen besaßen, so z.B. Angehörige der ukrainischen Autokephalisten.
Insgesamt dürfte die Zahl der geflüchteten und evakuierten Priester im Reich bei etwa 500 gelegen haben. Für die Ostgebiete, das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren und die sowjetischen Besatzungsgebiete in Deutschland und Österreich liegen keine Zahlenangaben vor. Allein in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands lebten in den Jahren 1945/1946 noch ca. 350 Geistliche, in Österreich waren es noch 32. Zwischen 1945 und 1947 kehrten aber Dutzende von Geistlichen auch aus den westlichen Besatzungszonen in die Sowjetunion zurück.
Die erste offizielle Liste der Geistlichkeit der deutschen Diözese datiert vom 5. Mai 1948. Laut dieser Liste gehörten 284 Geistliche aller Rangstufen (Bischöfe, Archimandriten, Igumene, Erzpriester, Mönchspriester, Priester und Diakone) zum Klerus der Diözese. Hinzu kamen noch etwa 10 Geistliche in Westdeutschland, die direkt dem Synod unterstanden. Insgesamt gab es also noch im Mai 1948 knapp 300 Geistliche in Westdeutschland, die zur Jurisdiktion der Auslandskirche gehörten. Ihnen standen ein (!) Priester des Moskauer Patriarchats in Baden-Baden und drei in West-Berlin gegenüber. Interessant ist sicher auch die Angabe, daß unter den 284 Geistlichen im Jahre 1948 33 Diakone waren. Die Mehrheit von ihnen war erst in den Jahren 1946/1948 zum Diakon geweiht worden, also schon von Bischöfen der Auslandskirche. Fast alle Diakone wurden in den Jahren 1948-1950 zu Priestern geweiht, häufig erst kurz vor ihrer Auswanderung nach Übersee mit der Bestimmung des Ortes ihres künftigen Einsatzes.
Die Zahl der Geistlichen, die der Diözese unterstanden, entwickelte sich nach dem II. Weltkrieg wie folgt: 1945/46 - ca. 350; 1948 - 284; 1949 - 184; 1950 - 135; 1951 - 71; 1955 - 41; 1960 - 33; 1965 - 29; 1969 - 22; 1975 - 26; 1980 - 20; 1985 - 22; 1990 - 30.
Nach der großen Auswanderungswelle der Jahre 1948 bis 1951 machte sich vor allem das Problem der Überalterung der Geistlichkeit immer stärker bemerkbar. Von 135 Priestern im Jahre 1950/1951 war die Mehrheit älter als 50 Jahre, nur 19 Priester waren jünger als 40 Jahre. Fast alle Priester, die bis 1949/1950 auswanderten, waren jünger als 40 Jahre. Die Mehrzahl der Geistlichen stammte aus den Gebieten, die 1939/1940 der Sowjetunion einverleibt worden waren. Lediglich ältere Priester, die über 60 Jahre alt waren, stammten aus den russischen Kerngebieten und hatten ihre Ausbildung noch an den russischen Geistlichen Seminaren (GS) und Geistlichen Akademien (GA) erhalten. Der Anteil der Geistlichen mit höherer akademischer Ausbildung (GA) war sehr groß. Um nur einige zu nennen: Mitra-Erzpriester Vasilij Boscanovskij (geb. 1872, Absolvent der Kiever GA), Erzpriester Vasilij Vinogradov (geb. 1885, Moskauer GA), Erzpriester Vladmir Vostokov (geb. 1868, Moskauer GA), Erzpriester Grigorij Gerasimov (geb. 1891, Kiever GA), Erzpriester Evdokim Gorbunov (geb. 1886, Kazaner GA), Erzpriester Vasilij Martinson (geb. 1874, Petersburger GA), Erzpriester Ioann Nagovskij (geb. 1878, Kazaner GA), Erzpriester Alexander Poljujach (geb. 1890, Kiever GA), Erzpriester Michail Pomazanskij (geb. 1888, Kiever GA), Mitra-Erzpriester Stefan Rychlickij (geb. 1883, Moskauer GA), Erzpriester Pavel Savickij (geb. 1882, Kazaner GA), Igumen Georg Sokolov (geb. 1890, Petersbuger GA). Diese Geistlichen, wie auch ein Großteil der übrigen geflüchteten Priester, waren noch vor der Revolution zum Priester geweiht worden. Sofern sie aus Gebieten stammten, die erst seit 1939/1940 der Sowjetunion einverleibt worden waren, konnten sie auf eine kontinuierliche Tätigkeit als Priester zurückblicken. Priester, die aus den sowjetischen “Kerngebieten” stammten, hatten meist ihre “Registrierung” in den 20-er und 30- er Jahren verloren, d.h. Berufsverbot erhalten und Verhaftung, Verfolgung und Untergrundarbeit kennengelernt.
Die jüngeren Geistlichen hatten ihre Ausbildung an den Geistlichen Seminaren in Minsk, Vilna, Riga, Volynsk, Poltava, Cholm, Podolsk und an den Theologischen Fakultäten in Warschau, Belgrad und Sofia erhalten.
Der älteste (nicht dienstälteste) amtierende Geistliche war Archimandrit Nikon (Ordovskij-Tanaevskij, geb. 1860). Er hatte nach der Emigration 1920 seine theologischen Studien an der Belgrader Theologischen Fakultät im Jahre 1923 beendet und war von Metropolit Antonij (Chrapovickij) zum Priester geweiht worden.
Aufgrund des hohen Alters konnten viele Geistliche auf eine lange seelsorgerische Praxis zurückblicken. Sie hatten ihr Amt zum Teil unter schwierigen Bedingungen ausüben müssen (Krieg, Revolution und Verfolgung in Rußland). In der Zwischenkriegszeit hatten viele von ihnen in Gebieten gelebt, in denen die Orthodoxie als Minderheitsreligion (Baltikum) existierte und teilweise unterdrückt und verfolgt wurde (Polen). So waren viele von ihnen mit der Problematik von Diasporagemeinden und einer nicht-orthodoxen Umwelt vertraut. Ihre langjährige seelsorgerische Erfahrung und das hohe Lebensalter waren der Grund dafür, warum sich unter den Geistlichen in Deutschland immer viele Priester der höchsten Rangstufen und Auszeichnungen befanden: So waren im Jahre 1951 von den 71 Geistlichen in der Diözese 2 Erzbischöfe (Venedikt und Filofej), ein Bischof (Alexander), 2 Archimandriten, 2 Igumene, 27 Erzpriester, 22 Priester, 5 Protodiakone und 9 Diakone. Zehn Jahre später - im Jahre 1960 - gab es in der Diözese 2 Erzbischöfe (Filofej und Alexander), 9 Erzpriester, 2 Archimandriten, 14 Priester, 6 Erzdiakone und Diakone. Auch in späteren Jahren änderte sich hier wenig: Da die Geistlichen nur in Ausnahmefällen (bei schwerer Krankheit) in den Ruhestand traten, betreuten sie ihre Gemeinden bis ins hohe Alter, meist bis zu ihrem Tod. Viele Priester konnten auf eine jahrzehntelange Tätigkeit als Seelsorger zurückblicken und wurden für diese langjährige Treue und Pflichterfüllung mit dem Rang eines Erzpriesters oder mit einer Mitra ausgezeichnet.
Aus einem vom Verfasser erstelltem Verzeichnis der russischen Geistlichkeit in Deutschland geht hervor, daß zum Klerus der deutschen Diözese seit 1920 14 Bischöfe und 382 Geistliche gehört haben. Diese unterstanden der Jurisdiktion der Diözese, hinzu kamen nach dem II. Weltkrieg noch etwa 10 Geistliche aller Rangstufen, die jurisdiktionell direkt dem Bischofssynod unterstanden, aber die Gläubigen der Diözese betreuten. Die große Mehrheit der Geistlichkeit lebte in den Jahren 1943/44 bis 1954/55 in Deutschland, doch gab es viele Priester, die über mehrere Jahrzehnte ihre Herde betreuten, so z.B. Erzpriester Paul Adamantov, der von 1921 bis 1960 Vorsteher der Gemeinde in Wiesbaden war oder die Erzpriester Alexej Makeev und Dimitrij Znamenskij, die nach ihrer Emigration noch mehr als 40 Jahre Gemeinden in Norddeutschland betreut haben.
***
Die Tatsache, daß es nach dem II. Weltkrieg in Westdeutschland fast 200 russische Kirchen, mehr als 300 russisch-orthodoxe Geistliche und viele Hunderttausend Gläubige gegeben hat, ist nach einer Generation schon fast in Vergessenheit geraten. Dennoch hat diese Anwesenheit tiefe Spuren hinterlassen, die heute vielen Zeitgenossen kaum mehr bewußt sind: viele Menschen in Deutschland, für kirchliche und wissenschaftliche Institutionen hat das Leben dieser russischen Gemeinden zu einer ersten Begegnung mit der Orthodoxie in ihrer russischen Ausprägung geführt. Dadurch wurde jenes Interesse an der Russischen Orthodoxen Kirche und ihrer leidvollen Geschichte im 20.Jh. wachgerufen, das bis heute nachwirkt.
Georg Seide, Ottobrunn
Bote 1994-2
Die russisch- kirchliche Emigration
in Deutschland nach dem II. Weltkrieg Anfang s. Bote 1/1994
Die französische Zone
Im September 1946 hatte sich der amerikanische Außenminister James F. Byrnes in seiner Stuttgarter Rede für die wirtschaftliche Einheit Deutschlands und die Wahl einer gesamtdeutschen Regierung ausgesprochen. Gegen diese Pläne protestierten die französische und sowjetische Regierung. Die Errichtung der Bizone aus dem britischen und amerikanischen Besatzungsgebiet im Januar 1947 vertiefte zunächst den französischen Sonderweg. Erst seit Sommer 1947 näherte sich dann auch Paris der britisch- amerikanischen Position in der deutschen Frage allmählich an.
Dieser französische Separatismus wirkte sich auch auf die Verwaltung der russischen Gemeinden in der französischen Besatzungszone (Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz) aus.
Bis Oktober 1946 erstreckte sich die Jurisdiktionsgewalt von Metropolit Serafim nicht auf die französische Zone. In einem Rechenschaftsbericht über die Lage der Gemeinden hieß es, daß “die orthodoxen Gemeinden sich in einer schwierigen Situation” befänden, da sie keiner bischöflichen Leitung unterstehen. Dennoch scheint die jurisdiktionelle Zuständigkeit des Metropoliten Serafim von den Gemeinden nicht in Frage gestellt worden zu sein. Sie wandten sich in allen kirchlichen und kanonischen Fragen an die Münchener Diözesanverwaltung, so z.B. bei der Ernennung von Geistlichen, der Weihe einer Kirche, der Registrierung der Gemeinde usw. Auch seitens der Diözesanverwaltung fühlte man sich für diese Gemeinden verantwortlich und zuständig. So wurde das kirchliche Leben einzelner Gemeinden, die Ernennung und Versetzung der Geistlichen auf den Sitzungen des Diözesanrates ausführlich diskutiert. Vermutlich als Folge des sich abzeichnenden französischen Separatismus wurde im Oktober 1946 die Situation der Gemeinden in der französischen Besatzungszone ausführlich diskutiert. Es wurde beschlossen, die Leitung der 21 Gemeinden einem Dekan, möglichst einem Vikarbischof, zu übertragen. Außerdem wurde beschlossen, ein “Memorandum über die Lage der russischen Flüchtlinge und Gemeinden” in französischer Sprache auszuarbeiten, um die Besatzungsmacht mit der Situation vertraut zu machen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Ernennung eines Vikarbischofs wurde zunächst ein Dekan mit der Verwaltung betraut. Die Dekanatsverwaltung bestand bis zum Jahre 1965.(Die Trennung der beiden Gemeinden in Baden Baden und Bad Ems von der Auslandskirche in den Jahren 1945/1946 war im übrigen eine Folge dieser zunächst unklaren jurisdiktionellen Zuständigkeit. Beide Gemeinden hatten sich dem Pariser russischen Exarchat des Metropoliten Evlogij unterstellt, der sich 1945 dem Moskauer Patriarchat angeschlossen hatte. Nach dem erneuten Bruch mit Moskau blieb Baden Baden dann beim Moskauer Patriarchat, während die Emser Gemeinde Paris folgte).
Die Anzahl der Gemeinden und der Gläubigen in der französischen Zone rechtfertigte die Ernennung eines Vikarbischofs. Zwar liegen keine genauen Angaben über die Flüchtlingszahlen vor, doch dürften hier weit über 20 000 Personen gelebt haben, die zur russischen Kirche gehörten. (Hinzu kamen zahlenmäßig bedeutsame ukrainische Gruppen, Unierte und Autokephalisten).
Die Entsendung eines eigenen Vikarbischofs (Bischof Evlogij Markovskij war im März 1947 zum Vikarbischof für die französische Zone ernannt worden) wurde von der französischen Militärverwaltung abgelehnt. In der Begründung der Ablehnung hieß es u.a., daß es in Konstanz bereits eine “Ukrainisch-Orthodoxe Kirche” mit einem eigenen Bischof gebe. So sei “die Betreuung der orthodoxen Gläubigen in der Zone gewährleistet”. Gegen diese Begründung protestierten die Diözesanverwaltung und der Bischofssynod, da die Ernennung eines russischen Bischofs gerade deshalb notwendig sei, da die ukrainische Kirche unkanonisch sei. Zusätzlich seien die russischen Gemeinden in der französischen Zone weitgehend abgesondert und müßten ein Eigenleben führen. Die Zahl der Gläubigen der russischen Kirche liege um ein Vielfaches höher als die der ukrainischen Kirche. Wörtlich hieß es, “die Ukrainisch-Autokephale Orthodoxe Kirche ist zudem eine unkanonische - vor allem politisch motivierte - Organisation, die von keiner anderen orthodoxen Kirche anerkannt ist. Die von dieser Organisation gespendeten Sakramente sind ungültig, darunter die Weihen ihrer Priester und Bischöfe. Der ukrainische Bischof kann daher nicht die Interessen der russischen Gläubigen wahrnehmen.”
Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß von der Zahl der Gemeinden und der Gläubigen die Ernennung eines Vikarbischofs gerechtfertigt sei. Als Beweis war diesem Dokument noch eine Liste der Gemeinden und registrierten Mitglieder angefügt:
Biberach (98), Wangen (186), Neutrauchburg (55), Leutkirchen (60), Wurzach (77), Dettingen (37), Lindau (267), Tuttlingen (21), Freiburg (45), Ravensburg-Münsingen (293), Friedrichshafen (310), Sigmaringen (41), Osterhofen (298), Koburg (40), Ludwigshafen (55), Konstanz (87), Balingen (77), Saulgau (130), insgesamt etwa 2200 registrierte Gläubige. Alle erwähnten Gemeinden verfügten über eigene Kirchen und Priester. Außerdem gebe es noch Gemeinden in Ysni und Reute, von denen aber keine Mitgliedszahlen vorliegen.
Seit 1949 kam es dann zur Massenauswanderung aus der französischen Besatzungszone, allein 1949 beantragten 12 000 Personen ein Auswanderungsvisum. Der Grund lag vor allem in der Tatsache, daß “Informationen zufolge alle Flüchtlingslager in der französischen Zone in Kürze geschlossen werden sollten.” Außerdem wurde mitgeteilt, daß einzelne Priester zu verstehen gegeben hätten, daß sie gemeinsam mit ihren Gemeinden auswandern möchten.
Die britische Zone
Wie bereits erwähnt konnten auch zur britischen Besatzungszone zunächst keine Kontakte hergestellt werden, so daß auch hier die Ernennung eines Vikarbischofs erforderlich wurde. Als Kandidat für dieses Amt war Archimandrit Nathanael (L’vov) vorgesehen, den man zum Bischof von Lübeck weihen wollte, wo es eine zahlenmäßig bedeutsame Gemeinde und eine Nonnengemeinschaft gab. Archimandrit Nathanael blieb bis zu seiner Weihe zum Bischof von Brüssel und Westeuropa im Jahre 1946 Administrator der Gemeinden in der britischen Zone. Sein Nachfolger wurde dann Bischof Afanasij (Martos). Er verwaltete das norddeutsche Vikariat bis zu seiner Auswanderung im Jahre 1950. Sein Nachfolger wurde Erzbischof Filofej (Narko), der von 1953 bis 1972 an der Spitze des Bistums stand, das in diesen Jahren de facto “selbständig” war.
Zum norddeutschen Vikariat gehörten die Gemeinden in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die genaue Zahl der Gemeinden im Vikariat konnte nicht mehr ermittelt werden, da Gemeindeakten aus den ersten Nachkriegsjahren nicht mehr existieren. Aus einem Rechenschaftsbericht vom Jahre 1948 geht aber hervor, daß die Auflösung der Lager begonnen habe: So seien in den letzten Wochen die Lager in Hameln, Barum-Plinke, Bathorn und Seedorf mit eigenen Gemeinden und Kirchen geschlossen worden, weitere 3 Gemeinden stünden vor der Auflösung. Gleichzeitig wurden aber 5 neue Transitlager eröffnet, von denen 2 - Fallingsbostel und Paderborn - im Herbst 1948 bereits eigene Gemeinden mit Kirchen hatten. Ein weiterer Bericht datiert vom Jahre 1949, der sich mit der Situation in der britischen Zone befaßt. Diesem Bericht zufolge gehörten 1948/1949 noch 17 Gemeinden mit Kirchen, 24 Geistliche und 5 Diakone zum Vikariat. Stadt-Gemeinden gab es in Hamburg, Schleswig, Lübeck, Hannover, Lebenstedt-Braunschweig, Göttingen. Lager-Gemeinden in Fischbek, Wentorf, Bremen, Colorado, Wattenscheid, Greven, Paderborn. Zu allen Orten gehörten eigene Kirchen. Insgesamt gab es in diesen Orten 17 Kirchen, von denen 4 typische Lagerkirchen (Barackenkirchen) waren, 7 Kirchen befanden sich in den Städten und verfügten über angemietete Räumlichkeiten, 6 Kirchen waren sogenannte Hauskirchen, d.h. Kirchen, die in Wohnungen eingerichtet waren. In allen Kirchen wurden regelmäßig Gottesdienste zelebriert. Zur Geistlichkeit gehörten im Jahre 1949 noch 11 Erzpriester, 1 Archimandrit, 1 Mönchspriester, 6 Priester und 5 Diakone, zusammen 24 Geistliche. Diese Geistlichen waren aber nicht in der Lage, die “religiösen Bedürfnisse der vielen Gläubigen in dem riesigen Gebiet der britischen Zone” zu befriedigen, da viele Gläubige in Lagern, Städten und Dörfern wohnten, wo es keine Kirchen und Geistlichen gab. Insgesamt waren zwar nur 6612 Personen als Gemeindemitglieder registriert, doch lag die Zahl der Gläubigen um ein Vielfaches höher. Das kirchliche Leben sei sehr intensiv. Nach Schätzungen der Geistlichkeit gehen etwa 80% der Gläubigen an hohen Festtagen zur Kommunion. Die materielle Lage der Geistlichkeit sei sehr unterschiedlich. Die Mehrheit erhalte nur 300 bis 500 DM monatlich. Spenden für kirchliche Amtshandlungen seien sehr selten, da die meisten Flüchtlinge in größter Armut lebten. Unterstützung erhielten die Geistlichen vom Weltrat der Kirchen und von den deutschen Behörden.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gab es nach dem Kriege zunächst keine Priester, obgleich die Zahl der Flüchtlinge hier recht groß gewesen ist. Unterlagen über die ersten Nachkriegsjahre liegen keine mehr vor.
Seit Anfang der 50er Jahre bemühten sich die Gemeinden in Bielefeld, Senne, Gütersloh und Herford um die Ernennung eines eigenen Priesters. Die Betreuung lag bei Erzpriester Dimitrij Znamenskij, doch konnte er nur einige Male im Jahr in den erwähnten Gemeinden zelebrieren. Im Jahre 1955 wurde kurzfristig Erzpriester Timofej Kule¡sov mit der Betreuung der Gemeinden betraut, doch wurde er schon nach wenigen Monaten nach Mannheim versetzt. Das Fehlen eines eigenen Priesters verhinderte auch, daß in diesen Gemeinden (ca. 100 bis 130 Gläubige je Gemeinde) eigene Kirchen errichtet wurden.
Berücksichtigt man alle vorliegenden Fakten und Hinweise, so dürfte es in der amerikanischen Besatzungszone ca. 130 bis 150 Gemeinden, in der französischen ca. 20 bis 25 Gemeinden in der britischen ca. 40 bis 60 Gemeinden in den Jahren 1945/1955 gegeben haben.
4. Die Größe der Gemeinden und das Problem
der Registrierung der Gläubigen
Auf das Mißtrauen gegenüber einer Registrierung der Gemeindemitglieder war schon eingangs hingewiesen worden. Aus diesem Grunde ist es äußerst schwierig verläßliche Angaben über die Größe der Gemeinden zu machen. Im übrigen hat sich an dieser Situation auch in späteren Jahren wenig geändert. Man schätzt, daß nur ca. 30% der Gläubigen in den Gemeinden registriert waren, während die Zahl der Kirchenbesucher wesentlich höher lag, besonders an hohen Feiertagen.
Ende 1947 Anfang 1948 wurde an alle Gemeinden ein Fragebogen verschickt, der für eine statistische Erhebung benötigt wurde. Es wurde zugesichert, daß die Angaben vertraulich behandelt werden. Insgesamt schickten 93 Gemeinden den ausgefüllten Fragebogen zurück. Die Fragen bezogen sich auf den Namen der Kirche, das Gebäude bzw. den Raum, der als Kirche genutzt wurde, Rang und Ernennung des Geistlichen. Weitere Fragen betrafen die Gemeinde: die Anzahl der Gläubigen, die vom Priester betreut wurden, die Zahl der registrierten Mitglieder der Gemeinde und die Zahl der Gottesdienstbesucher. Aus den Antworten geht hervor, daß etwa 30% bis 50% der Gläubigen registrierte Mitglieder der Gemeinden waren. Von den registrierten Personen besuchten zwischen 20% bis 60% regelmäßig die Gottesdienste. So gehörten z. B. zu der Münchener Nikolaus-Gemeinde mit Kirchen am Salvatorplatz und in der Denninger Straße 1200 Personen, die die Gottesdienste besuchten, 575 davon waren registriert (d.h. zahlende Mitglieder) und 450 besuchten regelmäßig die Gottesdienste. Es gab aber auch Fälle - so z. B. in Marburg, wo 75 Gläubige betreut wurden, von denen sich jedoch nur 20 hatten registrieren lassen, während 35 regelmäßig die Gottesdienste besuchten. In der Regel waren die Besuche der Gottesdienste in den Lagern prozentual höher als in den Kirchen außerhalb der Lager, was natürlich an den schwierigen Verkehrsverhältnissen dieser Jahre lag. Viele Flüchtlinge lebten weit entfernt von den Kirchen, die sie nur zu Fuß erreichen konnten. In den Landgemeinden bestanden z.T. überhaupt keine Verkehrsverbindungen und die Kirchen waren nur zu Fuß erreichbar. Fußwege von 10 km bis 15 km wurden aber in Kauf genommen und bildeten keine Seltenheit!
Aus den gesichteten Unterlagen läßt sich etwa folgendes zusammenfassen: Die Größe der Gemeinden nach dem Krieg war zwar recht unterschiedlich, doch können sie in drei Gruppen unterteilt werden: zu kleineren Gemeinden gehörten bis zu 150 Gläubige, zu mittleren Gemeinden 150 bis 300 Gläubige, zu den großen Gemeinden über 300 Gläubige, wobei es keine Seltenheit war, daß 1000 bis 2000 Gläubige zu einer solchen Gemeinde gehörten.
Grundsätzlich muß bei diesen Zahlen aber getrennt werden zwischen Gläubigen, die vom Priester einer Gemeinde betreut wurden und zwischen solchen, die die Gottesdienste besuchten, sich aber nicht hatten registrieren lassen. Diese Unterschiede waren ja auch im Fragebogen gemacht worden. Die registrierten Mitglieder bildeten zu allen Zeiten den aktiven Kern einer Gemeinde, die laut Gemeindestatuten das aktive und passive Wahlrecht hatten und regelmäßig Mitgliedsbeiträge an die Gemeinde zahlten. Diese Gruppe der registrierten Mitglieder bildete nur einen Prozentanteil von 20% bis 50% der Kirchenbesucher einer Gemeinde. So lag die Zahl der Kirchenbesucher in der Regel weit über der Zahl der registrierten Gemeindemitglieder. Die große Bedeutung, die der Mitgliedschaft in einer Gemeinde beigemessen wurde, läßt sich aus den Protokollen der Gemeindeversammlungen der Nachkriegsjahre nachvollziehen: die Debatten waren z.T. durch anhaltende Diskussionen um einzelne Paragraphen der Gemeindestatuten gekennzeichnet. An den Abstimmungen durften aber nur die registrierten Mitglieder teilnehmen. Es gab aber auch Debatten, ob es überhaupt vertretbar sei, regelmäßigen Kirchenbesuchern, die am sakramentalen Leben der Kirche aktiv teilnähmen, nur deswegen das Stimmrecht zu verweigern, “weil diese keine Mitgliedsbeiträge zahlen können”.
Die weitere Entwicklung der Gemeinden kann hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden. Zum Vergleich sollen aber die Zahlen erwähnt werden, die auf der Diözesanversammlung genannt wurden, die im Jahre 1960 in der Tutzinger Evangelischen Akademie stattgefunden hatte. Laut Rechenschaftsbericht von Erzbischof Alexander gab es noch 72 Gemeinden mit einer eigenen Kirche und 140 gottesdienstliche Punkte. Zur Geistlichkeit gehörten 2 Erzbischöfe, 2 Archimandriten, 9 Erzpriester, 14 Priester, 6 Erzdiakone und Diakone. In der Diözese gab es 8 Kirchen aus der Zarenzeit, 25 wurden von den Flüchtlingen erbaut, 5 befanden sich in Bau (Hamburg, Frankfurt, Freiburg, Saarbrücken, Nürnberg). Umfangreiche Reparaturen mußten im Berichtszeitraum wieder an den alten Kirchen vorgenommen werden. Von den 10 Absolventen der Pastoralkurse waren 9 in die USA ausgewandert. Viele Gemeinden benutzten für ihre Gottesdienste Räumlichkeiten der evangelischen und katholischen Kirche.
Besonders interessant ist der Hinweis auf die “gottesdienstlichen Punkte” d.h. Orte, an denen es noch Gemeinden gab, für die mehrmals im Jahr Gottesdienste gefeiert wurden. Die Gesamtzahl der Kirchen und gottesdienstlichen Punkte lag noch immer über 200, d.h. sie entsprach der ursprünglich erwähnten Zahl von ca. 200 neu gegründeten Gemeinden.
5. Die Geistlichkeit der deutschen Diözese
seit 1945
Die eingangs kurz erwähnte unterschiedliche Zahl der Gründungen von Gemeinden und Kirchen nach dem I. und II. Weltkrieg hatte noch eine weitere Ursache, auf die hier hingewiesen werden muß.
Vor dem I. Weltkrieg gab es 8 russische Geistliche in Deutschland. In der Zwischenkriegszeit lebten im Reich insgesamt 48 Priester, doch standen für die Betreuung der Gläubigen nie mehr als 15 bis 20 Geistliche zur Verfügung. Erst nach dem Ausbruch des II. Weltkriegs und als Folge der Flucht vor den vorrückenden Sowjettruppen stieg die Zahl der russisch-orthodoxen Priester auf über 300. In den 50er Jahren gab es noch ca. 40 Priester. Seit Anfang der 60er Jahre ging die Zahl dann ständig zurück und erreichte schließlich im Jahre 1979 mit 15 Priestern ihren tiefsten Stand. Im Jahre 1993 gehörten zum Klerus der Diözese wieder 28 Geistliche.
Nach dem Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion kamen zusammen mit den Ostarbeitern auch die ersten Priester ins Reich. Seit Ende 1943 stieg ihre Zahl sprunghaft an, da viele Geistliche aus den von der Roten Armee zurückeroberten Gebieten flohen. Seit Frühjahr 1944 wurden Priester vor den vorrückenden Sowjettruppen systematisch nach Deutschland evakuiert, so z.B. alle 69 Priester der Pskover Mission. Sie flüchteten im Februar 1944 zunächst nach Lettland und von dort ins Reich.
Die genaue Zahl der Priester, die ins Reich evakuiert wurden, ist nicht bekannt. Allein im Großraum Berlin gab es 1944/1945 etwa 30 Geistliche zur Betreuung von Ostarbeitern, da die deutschen Behörden aus “Gründen der Arbeitsproduktivität ein Auge zudrückten und das harmlose Vergnügen des Kirchenbesuchs” zuließen, wie es in einem Bericht hieß.
Metropolit Serafim reagierte auf den Zustrom der Geistlichen in seine Diözese im Mai 1944 mit einer Verordnung, nach der Geistliche in seinem Jurisdiktionsgebiet nur mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis Gottesdienste zelebrieren durften. Örtliche Priester hätten nicht die Autorität, geflüchtete Geistliche konzelebrieren zu lassen. Diese Anordnung wurde vor allem deswegen erlassen, weil unter den Flüchtlingen immer mehr Priester waren, die keine gültigen Weihen besaßen, so z.B. Angehörige der ukrainischen Autokephalisten.
Insgesamt dürfte die Zahl der geflüchteten und evakuierten Priester im Reich bei etwa 500 gelegen haben. Für die Ostgebiete, das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren und die sowjetischen Besatzungsgebiete in Deutschland und Österreich liegen keine Zahlenangaben vor. Allein in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands lebten in den Jahren 1945/1946 noch ca. 350 Geistliche, in Österreich waren es noch 32. Zwischen 1945 und 1947 kehrten aber Dutzende von Geistlichen auch aus den westlichen Besatzungszonen in die Sowjetunion zurück.
Die erste offizielle Liste der Geistlichkeit der deutschen Diözese datiert vom 5. Mai 1948. Laut dieser Liste gehörten 284 Geistliche aller Rangstufen (Bischöfe, Archimandriten, Igumene, Erzpriester, Mönchspriester, Priester und Diakone) zum Klerus der Diözese. Hinzu kamen noch etwa 10 Geistliche in Westdeutschland, die direkt dem Synod unterstanden. Insgesamt gab es also noch im Mai 1948 knapp 300 Geistliche in Westdeutschland, die zur Jurisdiktion der Auslandskirche gehörten. Ihnen standen ein (!) Priester des Moskauer Patriarchats in Baden-Baden und drei in West-Berlin gegenüber. Interessant ist sicher auch die Angabe, daß unter den 284 Geistlichen im Jahre 1948 33 Diakone waren. Die Mehrheit von ihnen war erst in den Jahren 1946/1948 zum Diakon geweiht worden, also schon von Bischöfen der Auslandskirche. Fast alle Diakone wurden in den Jahren 1948-1950 zu Priestern geweiht, häufig erst kurz vor ihrer Auswanderung nach Übersee mit der Bestimmung des Ortes ihres künftigen Einsatzes.
Die Zahl der Geistlichen, die der Diözese unterstanden, entwickelte sich nach dem II. Weltkrieg wie folgt: 1945/46 - ca. 350; 1948 - 284; 1949 - 184; 1950 - 135; 1951 - 71; 1955 - 41; 1960 - 33; 1965 - 29; 1969 - 22; 1975 - 26; 1980 - 20; 1985 - 22; 1990 - 30.
Nach der großen Auswanderungswelle der Jahre 1948 bis 1951 machte sich vor allem das Problem der Überalterung der Geistlichkeit immer stärker bemerkbar. Von 135 Priestern im Jahre 1950/1951 war die Mehrheit älter als 50 Jahre, nur 19 Priester waren jünger als 40 Jahre. Fast alle Priester, die bis 1949/1950 auswanderten, waren jünger als 40 Jahre. Die Mehrzahl der Geistlichen stammte aus den Gebieten, die 1939/1940 der Sowjetunion einverleibt worden waren. Lediglich ältere Priester, die über 60 Jahre alt waren, stammten aus den russischen Kerngebieten und hatten ihre Ausbildung noch an den russischen Geistlichen Seminaren (GS) und Geistlichen Akademien (GA) erhalten. Der Anteil der Geistlichen mit höherer akademischer Ausbildung (GA) war sehr groß. Um nur einige zu nennen: Mitra-Erzpriester Vasilij Bo¡s¡canovskij (geb. 1872, Absolvent der Kiever GA), Erzpriester Vasilij Vinogradov (geb. 1885, Moskauer GA), Erzpriester Vladimir Vostokov (geb. 1868, Moskauer GA), Erzpriester Grigorij Gerasimov (geb. 1891, Kiever GA), Erzpriester Evdokim Gorbunov (geb. 1886, Kazaner GA), Erzpriester Vasilij Martinson (geb. 1874, Petersburger GA), Erzpriester Ioann Nagovskij (geb. 1878, Kazaner GA), Erzpriester Alexander Poljujach (geb. 1890, Kiever GA), Erzpriester Michail Pomazanskij (geb. 1888, Kiever GA), Mitra-Erzpriester Stefan Rychlickij (geb. 1883, Moskauer GA), Erzpriester Pavel Savickij (geb. 1882, Kazaner GA), Igumen Georg Sokolov (geb. 1890, Petersburger GA). Diese Geistlichen, wie auch ein Großteil der übrigen geflüchteten Priester, waren noch vor der Revolution zum Priester geweiht worden. Sofern sie aus Gebieten stammten, die erst seit 1939/1940 der Sowjetunion einverleibt worden waren, konnten sie auf eine kontinuierliche Tätigkeit als Priester zurückblicken. Priester, die aus den sowjetischen “Kerngebieten” stammten, hatten meist ihre “Registrierung” in den 20-er und 30- er Jahren verloren, d.h. Berufsverbot erhalten und Verhaftung, Verfolgung und Untergrundarbeit kennengelernt.
Die jüngeren Geistlichen hatten ihre Ausbildung an den Geistlichen Seminaren in Minsk, Vilna, Riga, Volynsk, Poltava, Cholm, Podolsk und an den Theologischen Fakultäten in Warschau, Belgrad und Sofia erhalten.
Der älteste (nicht dienstälteste) amtierende Geistliche war Archimandrit Nikon (Ordovskij-Tanaevskij, geb. 1860). Er hatte nach der Emigration 1920 seine theologischen Studien an der Belgrader Theologischen Fakultät im Jahre 1923 beendet und war von Metropolit Antonij (Chrapovickij) zum Priester geweiht worden.
Aufgrund des hohen Alters konnten viele Geistliche auf eine lange seelsorgerische Praxis zurückblicken. Sie hatten ihr Amt zum Teil unter schwierigen Bedingungen ausüben müssen (Krieg, Revolution und Verfolgung in Rußland). In der Zwischenkriegszeit hatten viele von ihnen in Gebieten gelebt, in denen die Orthodoxie als Minderheitsreligion (Baltikum) existierte und teilweise unterdrückt und verfolgt wurde (Polen). So waren viele von ihnen mit der Problematik von Diasporagemeinden und einer nicht-orthodoxen Umwelt vertraut. Ihre langjährige seelsorgerische Erfahrung und das hohe Lebensalter waren der Grund dafür, warum sich unter den Geistlichen in Deutschland immer viele Priester der höchsten Rangstufen und Auszeichnungen befanden: So waren im Jahre 1951 von den 71 Geistlichen in der Diözese 2 Erzbischöfe (Venedikt und Filofej), ein Bischof (Alexander), 2 Archimandriten, 2 Igumene, 27 Erzpriester, 22 Priester, 5 Protodiakone und 9 Diakone. Zehn Jahre später - im Jahre 1960 - gab es in der Diözese 2 Erzbischöfe (Filofej und Alexander), 9 Erzpriester, 2 Archimandriten, 14 Priester, 6 Erzdiakone und Diakone. Auch in späteren Jahren änderte sich hier wenig: Da die Geistlichen nur in Ausnahmefällen (bei schwerer Krankheit) in den Ruhestand traten, betreuten sie ihre Gemeinden bis ins hohe Alter, meist bis zu ihrem Tod. Viele Priester konnten auf eine jahrzehntelange Tätigkeit als Seelsorger zurückblicken und wurden für diese langjährige Treue und Pflichterfüllung mit dem Rang eines Erzpriesters oder mit einer Mitra ausgezeichnet.
Aus einem vom Verfasser erstelltem Verzeichnis der russischen Geistlichkeit in Deutschland geht hervor, daß zum Klerus der deutschen Diözese seit 1920 14 Bischöfe und 382 Geistliche gehört haben. Diese unterstanden der Jurisdiktion der Diözese, hinzu kamen nach dem II. Weltkrieg noch etwa 10 Geistliche aller Rangstufen, die jurisdiktionell direkt dem Bischofssynod unterstanden, aber die Gläubigen der Diözese betreuten. Die große Mehrheit der Geistlichkeit lebte in den Jahren 1943/44 bis 1954/55 in Deutschland, doch gab es viele Priester, die über mehrere Jahrzehnte ihre Herde betreuten, so z.B. Erzpriester Paul Adamantov, der von 1921 bis 1960 Vorsteher der Gemeinde in Wiesbaden war oder die Erzpriester Alexej Makeev und Dimitrij Znamenskij, die nach ihrer Emigration noch mehr als 40 Jahre Gemeinden in Norddeutschland betreut haben.
***
Die Tatsache, daß es nach dem II. Weltkrieg in Westdeutschland fast 200 russische Kirchen, mehr als 300 russisch-orthodoxe Geistliche und viele Hunderttausend Gläubige gegeben hat, ist nach einer Generation schon fast in Vergessenheit geraten. Dennoch hat diese Anwesenheit tiefe Spuren hinterlassen, die heute vielen Zeitgenossen kaum mehr bewußt sind: vielen Menschen in Deutschland, sind durch kirchliche und wissenschaftliche Institutionen das Leben dieser russischen Gemeinden zum ersten Mal mit der Orthodoxie in ihrer russischen Ausprägung bekannt geworden. Dadurch wurde jenes Interesse an der Russischen Orthodoxen Kirche und ihrer leidvollen Geschichte im 20.Jh. wachgerufen, das bis heute nachwirkt.