Predigt zum 21. Herrentag nach Pfingsten (Gal. 2:16-20; Lk. 16:19-31) (02.11.2025)
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Liebe Brüder und Schwestern,
unmittelbar vor dem zur heutigen Epistel gehörenden aussagekräftigen Text stehen folgende Worte an die Galater: „Wir sind zwar von Geburt Juden und nicht Sünder wie die Heiden“ (Gal. 2:15). Der Apostel bezieht sich auf das Bestreben der Judenchristen, die Heidenchristen zur vorherigen Annahme des jüdischen Gesetzes zu bewegen. Der Neuankömmling Paulus kritisierte sogar den Alteingesessenen Petrus dafür, dass dieser in der von ihnen beiden gegründeten Gemeinde zu Antiochia zunächst mit den Unbeschnittenen (den Heidenchristen) die Gemeinschaft pflegte, sich dann aber, nach Ankunft der Beschnittenen um Jakobus (der Judenchristen), von diesen abwandte, um keinen Anstoß bei den Etablierten zu erregen. Diese Unaufrichtigkeit tadelte Paulus, und das völlig zurecht. Klar, wir Juden sind von Geburt aus keine Sünder wie die Heiden, weil wir das Gesetz des Moses hatten, aber diese ethnische und kulturelle Zugehörigkeit hat, nachdem den Heiden „die Gnade und die Gabe der Gerechtigkeit reichlich zuteil wurde“ (Röm. 5:17), keine Bewandtnis mehr im Neuen Bund Christi, wo es „nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau“ gibt, so dass schließlich alle, die zu Christus gehören, „Abrahams Nachkommen, Erben kraft der Verheißung“ (Gal. 3:27-29) sind. Denn „ehe der Glaube kam, waren wir im Gefängnis des Gesetzes bis zu der Zeit, da der Glaube offenbart werden sollte“ (3:23), so der Apostel. Und er fährt fort: „So hat das Gesetz uns in Zucht gehalten bis zum Kommen Christi, damit wir durch den Glauben gerecht gemacht werden. Nachdem aber der Glaube gekommen ist, stehen wir nicht mehr unter dieser Zucht“ (3:24-25).
Es geht also darum, dass das Gesetz, welches die im Judentum Geborenen „bis zum Kommen Christi in Zucht gehalten hat“, d.h. vor einem Abgleiten in ein sündhaftes Leben bewahrt hatte (s. Gal. 2:15), nach der Gewährung der „Gnade und der Gabe der Gerechtigkeit“ auch für die Heiden seine einstige Zweckbestimmung verloren hat. Von dieser neuen Erkenntnis handeln die weiteren Worte des Apostels an die Galater, die wir heute gemeinsam behandeln wollen: „Weil wir aber erkannt haben, dass der Mensch nicht durch Werke des Gesetzes gerecht wird, sondern durch den Glauben an Jesus Christus, sind auch wir dazu gekommen, an Christus Jesus zu glauben, damit wir gerecht werden durch den Glauben an Christus, und nicht durch Werke des Gesetzes; denn durch Werke des Gesetzes wird niemand gerecht“ (Gal. 2:16). Hier ist nicht vom diffusen, unartikulierten Glauben an Jesus Christus die Rede („Jeder glaubt doch auf seine Weise“ oder „Wir glauben im Herzen“), sondern von der bewussten und tätigen Annahme Jesu Christi als dem Erlöser unserer Seelen. Für uns heute bedeutet dies, dass kirchliche Vorschriften als solche nicht unser Seelenheil ermöglichen (z.B. Gebet, Fasten, Gottesdienstbesuche, auch nicht die regelmäßige Teilnahme an den heiligen Mysterien an sich), sondern wenn diese für das Seelenheil notwendigen Dinge im Glauben, d.h. von ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit dem ganzen Verstand erfolgen. Aber da wir das alles nur in höchst unzureichendem Maße zu leisten imstande sind, bleiben wir Sünder, die der göttlichen Gnade zum Seelenheil bedürfen. Nicht der wird demnach dieser Gnade teilhaftig, der von sich überzeugt ist, Christ zu sein, sondern der, welcher die von Gott uns zur Verfügung gestellten Heilmittel auch wahrnimmt, also aktiv und aufrichtig seinen Heilsweg in der von Christus eben dazu gegründeten Kirche bestreitet. Ich bin und bleibe von meinem objektiven Zustand her ein Sünder (s. 2:17), aber vermittels der Gnade des Heiligen Geistes werde ich geheiligt. Ich bin Sünder von Natur, geheiligt aber dank der Gnade aufgrund des Glaubens. Den zum Glauben an Christus gekommenen Juden, welche das Rad der Geschichte zurückdrehen wollten, sagt der Apostel: „Wenn ich allerdings das, was ich niedergerissen habe, wieder aufbaue, dann stelle ich mich selbst als Übertreter hin“ (2:18). Ich habe doch die Gnade empfangen und den Glauben angenommen, „denn“, wie es an anderer Stelle heißt, „aus Gnade seid ihr durch den Glauben gerettet, nicht aus eigener Kraft – Gott hat es geschenkt –, nicht aufgrund eurer Werke, damit keiner sich rühmen kann“ (Eph. 2:8-9). Wieder das Gesetz aufleben lassen würde doch bedeuten, dass die Gnade des Heiligen Geistes für unwirksam und für überflüssig erklärt wird. Das ist übrigens auch die größte Gefahr für uns Christen heute, wenn wir uns nämlich durch das Befleißigen in äußeren Werken selbst überheben und meinen, aus eigener Kraft gerettet werden zu können.
Ein hilfreiches Orientierungskriterium für den Zustand der eigenen Seele bietet uns das heutige Gleichnis vom reichen Mann und von Lazarus. Wir wissen nicht, ob dieser Reiche bloß „im Herzen glaubte“ oder vielleicht sogar äußerlich fromm gewesen war (wohl eher das Erstere – s. Lk. 16:27-31). Er hatte zweifellos die Fähigkeit zu lieben, wie seine viel zu späte Sorge um das Wohl seiner fünf Brüder bezeugt, aber die Fähigkeit hätte er nicht nur in Bezug auf seine Freunde und Verwandten anwenden müssen, sondern auf seinen Nächsten (s. Lev. 19:18), der wohl jahrelang vor seiner Toreinfahrt dahinvegetierte. Auch wir haben Menschen, die wir von Natur aus mögen und auch solche, die uns weniger sympathisch sind. Das ist auch okay so. Nur darf diese subjektive emotionale Empfindung keinen Einfluss auf mein Handeln haben, wenn ich objektiv eine Entscheidung betreffs anderer Menschen fällen muss (s. Mt. 25:40,45; Röm. 12:20). Und hier geht es nicht um den Buchstaben des Gesetzes, wie wir auch am Beispiel des barmherzigen Samariters erkennen (s. Lk. 10:33). Es gilt ohnehin der Grundsatz: „Wenn ihr euch aber vom Geist führen lasst, dann steht ihr nicht unter dem Gesetz“ (Gal. 5:18). Amen.